Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

in diesem Abschnitt finden Sie Informationen, mit denen Sie sich auf Ihren Aufenthalt vorbereiten können. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte das Krankenhaus, in das Ihre Aufnahme geplant ist.

 

  •  Krankenversichertenkarte oder Klinik-Card bei Privatversicherten
  • Krankenhauseinweisung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes (bei geplantem stationären Aufenthalt) oder Überweisungsschein aus aktuellem Quartal (bei ambulanter Behandlung)

  • ggf. Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse

  • Ihr persönlicher Medikamentenplan

  • Allergiepass

  • Diabetikerausweis

  • Herzschrittmacher-Ausweis

  • Mutterpass etc.

  • ggf. relevante Vorbefunde wie Krankenhausberichte, Arztbriefe, Röntgenbilder etc.

  • Falls vorhanden: Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht, Organspende-Ausweis

Bitte bedenken Sie, dass der Platz im Patientenzimmer leider begrenzt ist. Wir haben für Sie eine kleine Liste der Gegenstände zusammengestellt, die Sie benötigen:

Das sollten Sie auf keinen Fall vergessen:

 Artikel für die Körperpflege und persönliche Hygiene

  • Seife

  • Shampoo

  • Zahnbürste / Zahncreme

  • Prothesenreiniger /-schale

  • Kamm / Bürste / Rasierapparat

  • Handtücher

ausreichend Kleidung

  • Schlaf- Haus- oder Trainingsanzug

  • Unterwäsche

  • Socken / Strümpfe

  • Morgenmantel

  • Haus- oder Turnschuhe

  • Kleidung für den Heimweg nach der Entlassung

persönliche Hilfsmittel

  • Brille

  • Hörgerät

  • Gehhilfe etc.

persönliche Dinge, die den Krankenhausaufenthalt angenehmer gestalten

  • Bücher

  • Zeitschriften

  •  Musik etc.

Nicht ins Krankenhaus mitnehmen sollten Sie:

  •  Wertsachen und Schmuck, Kreditkarten, größere Geldbeträge

  • Alkohol

  • Topfpflanzen

 

Informieren Sie das Pflegepersonal und die behandelnden Ärzte über die Medikamente, die Sie vor dem Krankenhausaufenthalt eingenommen haben. Dies ist für die Erstellung Ihres Therapieplans von großer Wichtigkeit!
Bitte beachten Sie, dass die Medikamenteneinnahme während Ihrer stationären Behandlung von den Ärzten neu festgelegt wird und von der bisherigen Zusammenstellung erheblich abweichen kann. Führen Sie deshalb keine unkontrollierte Selbstmedikation durch!

 

  • Benachrichtigung von Verwandten, Freunden, Arbeitgeber

  • Wohnung versorgen

  • Briefkasten leeren

  • Blumen gießen

  • Haustier versorgen

  • Wertsachen aufbewahren

  • Wichtige Termine prüfen

  • ggf. Haushaltshilfe oder Hilfsmittel organisieren

 

 

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden die Kosten in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Hierfür benötigt das Krankenhaus die Daten, die auf Ihrer Versichertenkarte gespeichert sind.

 

Alle gesetzlich Krankenversicherte über 18 Jahren sind verpflichtet, 10,00 EUR Eigenbeteiligung pro Tag (einschließlich des Entlassungstages) für maximal 28 Tage im Jahr zu leisten.

Die Eigenbeteiligung können Sie am Entlassungstag in der Patientenaufnahme bzw. am Empfang in bar begleichen.

Sie haben auch die Möglichkeit, den Betrag per Lastschrift von Ihrem Konto einziehen zu lassen oder den Betrag per Überweisungsträger auf unser Konto zu überweisen.

Sollten Sie von der Zuzahlung von Ihrer Krankenkasse befreit sein, so zeigen Sie bitte diesen Beleg in der Patientenaufnahme vor.

 

Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen bieten wir für darüber hinaus gehende Wünsche sogenannte ärztliche und nichtärztliche Wahlleistungen an.

Dazu zählen

  • die persönlich erbrachte Behandlung durch ein einen Chefarzt oder dessen Vertreter
  • die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer

  • die Übernachtung und Verpflegung einer Begleitperson

Jeder Patient hat die Möglichkeit, sich für Wahlleistungen zu entscheiden. Abgerechnet werden diese zusätzlichen Leistungen über Ihre Privat- oder Zusatzversicherung oder direkt mit Ihnen. Bitte bedenken Sie, dass die Kosten für ärztliche Wahlleistungen nicht im Voraus bekannt sind und vom Behandlungsverlauf abhängen.

Insgesamt kann die zusätzlich zu erbringende Vergütung der Wahlleistungen eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Dies gilt insbesondere für Selbstzahler. Prüfen Sie bitte, ob und in welchem Umfang Sie versichert sind!  Unsere Preisliste können Sie unter den weiteren Information über unsere Wahlleistungen abrufen.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich vor Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung mit Ihrer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung in Verbindung setzen. Gerne helfen Ihnen auch unsere Mitarbeiter der Patientenverwaltung weiter.

Erfahren Sie mehr über unsere Wahlleistungen